Bartelsen und Hansen GmbH
Seit 1991 Ihr KFZ-Sachverständigenbüro Bartelsen und Hansen · Telefon 0 46 21 / 33 0 21
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Unfall - Was tun?

Woran man unbedingt denken sollte!

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen,
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners,
  • Adressenn von Zeugen,
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie

  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.
  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf,

  • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
  • Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
  • Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
  • Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz­Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie

  • möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
  • Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt online unter Suchen & Finden, Rechtsanwälte im BVSK auswählen.

Beachten Sie bitte,

  • dass die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit Garanten für korrekte Gutachten sind. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.

 

Wir sind
Vertragssachverständiger
des
ADAC


BVSK


öffentlich bestellter Sachverständiger
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Sachverständiger